Die Anmeldung an unserer Schule ist jederzeit möglich.
Schulpflichtig werden in Thüringen alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 1. August sechs Jahre alt werden.
Zum besseren Kennenlernen unseres Konzeptes bieten wir immer mittwochs eine Hospitation an. Bitte melden Sie sich: 0361 417 20 94.
Schuleinführungsfeier 2025: - 09.08.2025
erster Schultag 2025: - 11.08.2025
Info-Elternabend Einschulung 2026: - 20.03.2025, 17.00 Uhr
Aufnahmegespräche für 2026: - 31. - 04.04.2025
"Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme. Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden."
Im Konzept unserer Schule ist die Flexibilisierung der Schuleingangsphase berücksichtigt. Das bedeutet, dass Schulanfänger auch zum Schulhalbjahr eingeschult werden können. Das bietet die Möglichkeit noch entwicklungs- bezogener handeln zu können. Voraussetzung für die Einschulung im Schulhalb- jahr (im Monat Februar) ist, dass das Kind im vorangegangenen Jahr am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt war. Sollten Sie, sehr geehrte Eltern, diesbezüglich Interesse oder Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.